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02.02.2021 Petra Wackermann

Trainingsraum

Grundregeln des Lernens und Arbeitens am Gymnasium Köln-Pesch: Jede Schülerin/Jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen. Jede Lehrerin/Jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten. Jeder muss stets die Rechte der anderen respektieren.

Diese Regeln sind die Basis für ein fruchtbares Lernen und Lehren sowie für ein harmonisches Zusammenleben an der Schule. Die Einhaltung dieser Prinzipien bedarf der kontinuierlichen Arbeit und Selbstreflexion aller am Schulleben Beteiligten. Aber genau diese Selbstreflexion über die Auswirkungen des eigenen Handelns muss von Kindern und Jugendlichen erst gelernt werden. Hier setzt das Konzept des Trainingsraumes an. In ihm sollen Schüler*innen bei einem wiederholten Regelverstoß die Möglichkeit haben, in einem geschützten Raum unter Aufsicht über ihr Verhalten und die daraus entstehenden Folgen nachzudenken und Alternativen zu ihren bisherigen Handlungsmustern zu entwickeln.

  • Der Trainingsraum am Gymnasium Köln-Pesch befindet sich in Raum C105 und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

    • an den Langtagen: 3.-7. Stunde
    • an den Kurztagen: 3.-6. Stunde
  • Das Trainingsraumkonzept verfolgt gleichzeitig Ziele für die betroffene Schülerin/den betroffenen Schüler, die Mitschüler*innen und die unterrichtende Lehrkraft:

    • Alle Schülerinnen und Schüler sollen im Unterricht gut lernen können. Durch das Trainingsraumkonzept wird ungestörter Unterricht für alle ermöglicht.
    • Schülerinnen und Schüler trainieren im Trainingsraum die Wahrnehmung für ihr eigenes Verhalten.
    • Sie werden von der Aufsicht individuell beraten und bezüglich weiterer Verhaltensmöglichkeiten unterstützt.
    • Schülerinnen und Schüler lernen, Handlungskonsequenzen zu überdenken und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.
    • Das Bewusstsein für die Einhaltung von Regeln wird gestärkt.
    • Lehrerinnen und Lehrer werden entlastet. So wird effizienteres und stressfreies Unterrichten erreicht und ein besseres Klassenklima etabliert.
  • In der konkreten Unterrichtssituation wird die Schülerin/der Schüler bei einem ersten Regelverstoß zunächst von der Lehrkraft vor die Wahl gestellt, den Trainingsraum aufzusuchen oder das störende Verhalten abzulegen um weiter am Unterricht teilzunehmen. Bei erneutem störenden Verhalten muss die Schülerin/der Schüler den Klassenraum verlassen und den Trainingsraum aufsuchen. Dort führt sie/er ein Gespräch mit der anwesenden Aufsicht und reflektiert ihr/sein Verhalten.

    Nach diesem Gespräch hält die Schülerin/der Schüler ihre/seine Gedanken zu dem Vorfall im Klassenraum schriftlich auf einem Reflexionsbogen fest, der im Trainingsraum verbleibt. Außerdem notiert die Schülerin/der Schüler konkrete Ideen zur Änderung ihres/seines Verhaltens auf dem Rücklaufzettel, den sie/er der Lehrkraft nach dem Besuch im Trainingsraum vorlegen muss. So besteht die Möglichkeit, dass sie/er die Ideen zur Verhaltensänderung gemeinsam mit der Lehrkraft besprechen und Abmachungen treffen kann. Anschließend kehrt die Schülerin/der Schüler in den Unterricht zurück.

    Die Schülerin/Der Schüler arbeitet den versäumten Unterrichtsstoff selbständig – eventuell mit Hilfestellung der Lehrkraft – nach.

    Die Reflexionsbögen werden über einen Zeitraum von vier Wochen im Trainingsraum verschlossen gesammelt. Sollte es innerhalb desselben Zeitraumes zu wiederholten Besuchen des Trainingsraumes durch dieselbe Schülerin/denselben Schüler kommen, werden in einem weiteren Schritt auch die Eltern und die Klassenleitung informiert und zu einem vertiefenden Gespräch eingeladen.

    Nach vier Wochen werden alle bis dahin im Trainingsraum gesammelten Reflexionsbögen vernichtet, so dass für alle Schüler*innen ein neuer Zeitraum beginnt.

  • Schüler*innen können auch in Absprache mit der Lehrkraft freiwillig eine „Auszeit“ nehmen, sollten sie - aus welchem Grund auch immer - aktuell nicht in der Lage sein, dem Unterricht zu folgen. Sie gehen dann mit der „grünen Karte“ zum Trainingsraum und können dort bis zu 10 Minuten verweilen und ggf. mit der Aufsicht ein Gespräch führen. In diesem Fall muss kein Reflexionsbogen und kein Rücklaufzettel ausgefüllt werden und der Besuch des Trainingsraums wird nicht weiter vermerkt.

    Wenn die Schülerin/der Schüler wieder bereit ist, am Unterricht teilzunehmen, kehrt sie/er in den Klassenraum zurück. Den versäumten Unterrichtsstoff arbeitet die Schülerin/der Schüler selbständig – eventuell mit Hilfestellung der Lehrkraft – nach.